Weblinks

Der Text der Verordnung kann auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft abgerufen werden:

 

www.mg.gov.pl/Przedsiebiorcy/REACH

 

sowie auf der Internetseite des Büros für Chemische Stoffe und Zubereitungen:

 

www.chemikalia.gov.pl

 

Hilfe bezüglich der Bestimmung von Pflichten aus der REACH-Verordnung erreichen Sie:

  • im Büro für Chemische Stoffe und Zubereitungen, das als das Informationszentrum über REACH für das Inland gegründet wurde.
  • in durch das Ministerium für Wirtschaft genannten Institutionen zur Unterstützung von Unternehmern.
  • in der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe:
    http://ec.europa.eu/echa

 

Empfehlenswert sind darüber hinaus Informationen auf der Internetseite des Europäischen Büros für Chemische Stoffe:

 

http://ecd.jrc.it

 

wo unter anderem detaillierte Richtlinien veröffentlicht werden, wie die Anforderungen der REACH-Verordnung im Einzelnen zu erfüllen sind.

 

Das inländische Informationszentrum für REACH berät Sie über die Pflichten und die Rolle der Unternehmer. Die Kontaktangaben dieses Zentrums finden Sie auf der Internetseite von ECHA.

 

Eine gute Informationsquelle bei konkreten spartenbezogenen Fragen sind Industrievereine:

http://www.cefic.be/

http://www.efma.org/

http://reachcentrum.com/EN/home.aspx

http://chemicalwatch.com

 

Bei Fragen melden Sie sich bitte an:

reach@zchpolice.com